Besuch aus Afrika 3 – oder kafkaesker Behörden-Irrsinn

Zur Erinnerung: Ich habe eine Verpflichtungsermächtigung abgeben! Für meinen Freund und seine Lebensgefährtin!!! Die Lebensgefährtin meines Freundes wurde trotzdem das Visum verweigert, da sie keine ausreichenden Gründe für den Besuch in Berlin habe geltend machen können.

Wir haben uns an das Auswärtige Amt gewandt. Dort wurde erläutert, dass sie nicht habe glaubhaft machen können, dass sie nach Kamerun zurückkehren werde.

Hallo! Die Lebensgefährtin meines Freundes ist in Yaounde zuhause. Sie ist ihrer Heimat fest verbunden. Ihre Familie lebt in Kamerun. Beruflich hat sie eine Management-Funktion im kamerunischen Telekommunikationswesen inne. Aus ihrem Pass ist ersichtlich, dass sie von Reisen nach China und in die Türkei (natürlich) nach Kamerun zurück gekehrt ist…..

Ich habe per mail an die Konsulin in Yaounde gebeten, doch bitte schnell diese Fehlbeurteilung zu revidieren:

Ich wende mich mit der dringenden Bitte an Sie, die Ablehnung des Visum-Antrags von Frau……. zu überprüfen und positiv zu bescheiden! Ich habe für F…… für einen kurzen Besuch in Berlin eine Verpflichtungsermächtigtung ausgestellt (s.Anlage). Ich habe 8 Jahre in Kamerun im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland (für die GTZ) als Regierungsberater im Gesundheitsministerium gearbeitet. Seitdem verbindet mich eine tiefe Freundschadft mit ….., dem Lebensgefährten von Frau …. Daher haben wir uns sehr auf den Besuch der beiden hier in Berlin gefreut. Ich bin schockiert, nun von der Ablehnung des Visums zu erfahren und kann die Begründung nicht nachvollziehen! Frau ….. wollte mit ihrem Lebensgefährten ab diesem Freitag, den 19.4. für 10 Tage nach Berlin kommen. Die Flugtickets (Business class, Hin- und Rückflug) sind gebucht und bezahlt. Das Visum von …… wurde ausgestellt, von Frau ….. nicht. Frau …… wurde mitgeteilt, sie habe keine ausreichenden Gründe für ihren Besuch in Deutschland dargelegt. Vom AA wurde mitgeteilt, die Ablehnung sei erfolgt, da Frau Abdou nicht glaubhaft machen konnte, dass sie nach Kamerun zurückklehren werde.Beide Begründungen sind aus meiner Sicht nicht zu verstehen! Frau ….. hat eine feste, anspruchsvolle Arbeitstelle, ihre Familie lebt in Kamerun, von Auslandsreisen (unter anderem China und Türkei) ist sie natürlich in ihre Heimat zurückgekehrt! Da der Flug morgen angetreten werden soll, bitte ich um dringliche Ausstellung des Visums! Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihr Engagement!

Und hier die Antwort:

„Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Ehry, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Deutsche Botschaft Jaunde. Bei negativ beschiedenen Visaanträgen hat der Antragsteller bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person die Möglichkeit der Remonstration. Sie erhalten im Anhang unser Merkblatt mit den Hinweisen zum Remonstrationsverfahren. Bitte beachten Sie die darin aufgeführten Fristen. Remonstrationsschreiben, welche nicht den Mindestanforderungen genügen, können nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen, Deutsche Botschaft Jaunde“

Und hier ein Auszug aus dem Merkblatt:

„……Richtet sich Ihre Remonstration gegen die Ablehnung eines nationalen Visums (Aufenthalt über 90 Tage), dann reichen Sie die Remonstration bitte nur in deutscher Sprache ein, da die zuständige innerdeutsche Ausländerbehörde an derartigen Remonstrationsverfahren beteiligt wird.

Nach Abschluss der Überprüfung, welche mehrere Wochen bzw. Monate in Anspruch nimmt, wird die Deutsche Botschaft Jaunde Sie kontaktieren oder Sie erhalten eine schriftliche Antwort der Visastelle in deutscher Sprache……“

Wie Kaffkas Protagonist K. in „Das Schloss“ fühlen wir uns „zunehmend ohnmächtig angesichts der Undurchschaubarkeit des Systems“ deutscher Behörden…….

Besuch aus Afrika 2 – oder „wie paranoid sind wir eigentlich“?

Zur Erinnerung: Ich habe eine Verpflichtungsermächtigung abgegeben! Für meinen Freund.  Und für seine Lebensgefährtin!!!

Nun darf die Lebensgefährtin meines Freundes trotzdem nicht mit ihm zu uns reisen!

Nach Ansicht des deutschen Konsulats in Yaunde hat sie keine ausreichenden Gründe für den Besuch in Berlin angegeben. Das Visum wurde verweigert!

„B. was refused the visa for not providing sufficient reason to justify her visit.“

Dabei hat die AfD bei uns doch noch gar nicht die Macht übernommen……..

Begegnungen – mit Radfahrenden (2)

Ich komme vom Potsdamer Platz und über die Marshall-Brücke. Nun laufe ich auf dem Bürgersteig (Schöneberger Ufer) zwischen der „Schnellstraße“ am Landwehrkanal und dem Park am Karlsbad in Fahrtrichtung. Es ist Abend aber noch nicht dunkel. Plötzlich merke ich , dass mich links mit ziemlichem Tempo ein Fahrad überholt – ganz dicht. Und – zack – rechts ein zweites! Noch dichter – ich spüre den Fahrtwind. Wie angewuzelt bleibe ich stehen. Mein Glück! Wohin hätte ich denn ausweichen können?

Ja, ich würde als Radfahrender hier auch nicht gerne auf der Straße fahren. Aber auf dem Bürgersteig ist nun mal nur Schieben erlaubt. Aus gutem Grund!

Begegnungen – mit Radfahrenden (1)

 

Radfahrer*innen sind ja in der öffentlichen Meinung oft die „besseren Menschen“. Ökologisch bewußt, Zukunfts-orientiert, und oftmals Opfer der „bösen“ Autofahrer*innen. Es muss unbedingt mehr getan werden, um ihr Leben / Fahren sicherer zu machen. Und am besten verbannt man ja alle Autos aus der Innenstadt…..

Und ja, auch ich glaube, dass es viel zu verbessern gibt – für den Fahrrad-Verkehr. Aber nicht nur Autofahrer sind agressiv und rücksichtslos. Die Mehr heit ist es wohl eher nicht!

Seit ich (jetzt bald fünf Jahre) in Berlin-Mitte lebe, erlebe ICH Radfahrende zunehmend als Bedrohung. Ich weiß, dass es viele gute und rücksichtsvolle Radler*innen gibt, aber das ändert nichts daran, dass ich als älterer Verkehrsteilnehmer zunehmend Angst vor ihnen habe. Gefühlt mehr als vor Autofahrenden. Daher habe ich mich jetzt entschlossen über meine riskanten Begenungen mit Radfahrenden zu schreiben.

Heute hier ein erstes Beispiel:

Ich laufe auf der Streesemann Straße in Fahrtrichtung Potsdamer Platz auf dem Bürgersteig. Auf dem Fahrradweg daneben kommt mir ein Radfahrer entgegen. Mit ziemlichem Tempo. Gegen die Fahrtrichtung! Plötzlich zieht er nach links auf den Bürgersteig, weil ihm ein anderer Radfahrer entgegenkommt. Um den Zusammenstoß mit dem korrekt fahrenden Radfahrer zu vermeiden, nimmt er in Kauf, in den Fußgänger rein zu fahren. Ich kann mich mit einem Sprung nach links an die Hauswand gerade noch retten. Gerne hätte ich den Kerl angezeigt – aber Fahrräder haben ja keine Nummernschilder……

Besuch aus Afrika

 

Heute war ich auf dem Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Ein Freund aus Kamerun will uns mit seiner Lebensgefährtin über Ostern besuchen. Dazu brauchen sie eine Einladung bzw. eine Verpflichtungserklärung von mir. So hat man es ihm in der Deutschen Botschaft in Jaunde mitgeteilt. Mein Freund ist Jura Professor an der Universität von Jaunde. Er ist international anerkannter und nachgefragter Fachjurist für maritimes Recht. Er war zeitweise Landesdirektor der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit in Kamerun. Er kann sicher auch nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Aber offensichtlich reicht das den Sachbearbeiter*innen im Konsulat in Jaunde nicht.

Also habe ich mich im Landesamt vor einer Woche um einen Termin bemüht – nein zwei: Ich muss ja zwei Verpflichtungserklärungen abgeben. Online buchen kann man aber nur einen Termin. Wenn ich den Folgetermin für den zweiten Termin buchen will, ist der schon wieder weg – oder ich bekomme die Mitteilung „sie haben bereits ein offenes Buchungsverfahren“. Also ruft meine Frau bei der 115 an, erklärt das Problem und bekommt zwei Termine für mich für heute. Das ging schnell für Berliner Verhältnisse!

Also habe ich die Formulare ausgefüllt. Das ist nicht ungefährlich:

Bitte füllen Sie das Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar aus. Die Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig.Fehlende Angaben haben möglicherweise die Ablehnung des Visums zur Folge.Vorsätzlich unrichtig oder unvollständig gemachte Angaben sind strafbar und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Und ich wurde später auf dem Amt darauf hingewiesen, dass die Daten fünf Jahre gespeichert werden, und ich von den Verpflichtungsermächtigungen nicht zurücktreten kann. Und musste unterschreiben, dass ich darüber aufgeklärt wurde.

Dann habe ich die Nachweise über mein Einkommen zusammengestellt „Um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft zu machen“,also meinen Rentenbescheid und der Bescheid über meine Betriebsrente.

Ich glaubte vorbildlich vorbereitet zu sein. Aber weit gefehlt! Ich sollte auch noch nachweisen, wie viel ich monatlich in meine private Krankenversicherung zahle. Weil das ja von meinem monatlichen Einkommen abgezogen werden müsse. Und um für zwei Menschen zu bürgen, muss das Netto(Netto)Einkommen schon mindestens über 1598€ mtl. betragen oder ein Sparguthaben von über 19.180 € nachgewiesen werden!

Na gut, die nette Sachbearbeiterin akzeptierte dann den Kto.Auszug auf meinem Tablet über die geleistete Zahlung an die Krankenversicherung und gab mir die Bescheinigung über die Betriebsrente zurück – die normale Rente reichte aus.

Dann muss ich dafür, dass ich für jemanden bürge, noch je 29€ Verwaltungsgebühr am Automaten zahlen und bekomme gegen Vorlage der Quittung und weiteren Unterschriften zwei hochamtliche Urkunden der Bundesrepublik Deutschland.

Die müssen jetzt noch von mir mit Expresspost nach Kamerun geschickt werden, da ja die Bearbeitungszeit im Konsulat in Jaunde zwischen 14 Tagen und sechs Wochen betragen wird.

Mal sehen, ob ich meinen Freund und seine Lebensgefährtin tatsächlich über Ostern hier in Berlin begrüßen kann……..