Besuch aus Afrika 3 – oder kafkaesker Behörden-Irrsinn

Zur Erinnerung: Ich habe eine Verpflichtungsermächtigung abgeben! Für meinen Freund und seine Lebensgefährtin!!! Die Lebensgefährtin meines Freundes wurde trotzdem das Visum verweigert, da sie keine ausreichenden Gründe für den Besuch in Berlin habe geltend machen können.

Wir haben uns an das Auswärtige Amt gewandt. Dort wurde erläutert, dass sie nicht habe glaubhaft machen können, dass sie nach Kamerun zurückkehren werde.

Hallo! Die Lebensgefährtin meines Freundes ist in Yaounde zuhause. Sie ist ihrer Heimat fest verbunden. Ihre Familie lebt in Kamerun. Beruflich hat sie eine Management-Funktion im kamerunischen Telekommunikationswesen inne. Aus ihrem Pass ist ersichtlich, dass sie von Reisen nach China und in die Türkei (natürlich) nach Kamerun zurück gekehrt ist…..

Ich habe per mail an die Konsulin in Yaounde gebeten, doch bitte schnell diese Fehlbeurteilung zu revidieren:

Ich wende mich mit der dringenden Bitte an Sie, die Ablehnung des Visum-Antrags von Frau……. zu überprüfen und positiv zu bescheiden! Ich habe für F…… für einen kurzen Besuch in Berlin eine Verpflichtungsermächtigtung ausgestellt (s.Anlage). Ich habe 8 Jahre in Kamerun im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland (für die GTZ) als Regierungsberater im Gesundheitsministerium gearbeitet. Seitdem verbindet mich eine tiefe Freundschadft mit ….., dem Lebensgefährten von Frau …. Daher haben wir uns sehr auf den Besuch der beiden hier in Berlin gefreut. Ich bin schockiert, nun von der Ablehnung des Visums zu erfahren und kann die Begründung nicht nachvollziehen! Frau ….. wollte mit ihrem Lebensgefährten ab diesem Freitag, den 19.4. für 10 Tage nach Berlin kommen. Die Flugtickets (Business class, Hin- und Rückflug) sind gebucht und bezahlt. Das Visum von …… wurde ausgestellt, von Frau ….. nicht. Frau …… wurde mitgeteilt, sie habe keine ausreichenden Gründe für ihren Besuch in Deutschland dargelegt. Vom AA wurde mitgeteilt, die Ablehnung sei erfolgt, da Frau Abdou nicht glaubhaft machen konnte, dass sie nach Kamerun zurückklehren werde.Beide Begründungen sind aus meiner Sicht nicht zu verstehen! Frau ….. hat eine feste, anspruchsvolle Arbeitstelle, ihre Familie lebt in Kamerun, von Auslandsreisen (unter anderem China und Türkei) ist sie natürlich in ihre Heimat zurückgekehrt! Da der Flug morgen angetreten werden soll, bitte ich um dringliche Ausstellung des Visums! Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihr Engagement!

Und hier die Antwort:

„Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Ehry, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Deutsche Botschaft Jaunde. Bei negativ beschiedenen Visaanträgen hat der Antragsteller bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person die Möglichkeit der Remonstration. Sie erhalten im Anhang unser Merkblatt mit den Hinweisen zum Remonstrationsverfahren. Bitte beachten Sie die darin aufgeführten Fristen. Remonstrationsschreiben, welche nicht den Mindestanforderungen genügen, können nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen, Deutsche Botschaft Jaunde“

Und hier ein Auszug aus dem Merkblatt:

„……Richtet sich Ihre Remonstration gegen die Ablehnung eines nationalen Visums (Aufenthalt über 90 Tage), dann reichen Sie die Remonstration bitte nur in deutscher Sprache ein, da die zuständige innerdeutsche Ausländerbehörde an derartigen Remonstrationsverfahren beteiligt wird.

Nach Abschluss der Überprüfung, welche mehrere Wochen bzw. Monate in Anspruch nimmt, wird die Deutsche Botschaft Jaunde Sie kontaktieren oder Sie erhalten eine schriftliche Antwort der Visastelle in deutscher Sprache……“

Wie Kaffkas Protagonist K. in „Das Schloss“ fühlen wir uns „zunehmend ohnmächtig angesichts der Undurchschaubarkeit des Systems“ deutscher Behörden…….

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