Besuch aus Afrika

 

Heute war ich auf dem Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Ein Freund aus Kamerun will uns mit seiner Lebensgefährtin über Ostern besuchen. Dazu brauchen sie eine Einladung bzw. eine Verpflichtungserklärung von mir. So hat man es ihm in der Deutschen Botschaft in Jaunde mitgeteilt. Mein Freund ist Jura Professor an der Universität von Jaunde. Er ist international anerkannter und nachgefragter Fachjurist für maritimes Recht. Er war zeitweise Landesdirektor der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit in Kamerun. Er kann sicher auch nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Aber offensichtlich reicht das den Sachbearbeiter*innen im Konsulat in Jaunde nicht.

Also habe ich mich im Landesamt vor einer Woche um einen Termin bemüht – nein zwei: Ich muss ja zwei Verpflichtungserklärungen abgeben. Online buchen kann man aber nur einen Termin. Wenn ich den Folgetermin für den zweiten Termin buchen will, ist der schon wieder weg – oder ich bekomme die Mitteilung „sie haben bereits ein offenes Buchungsverfahren“. Also ruft meine Frau bei der 115 an, erklärt das Problem und bekommt zwei Termine für mich für heute. Das ging schnell für Berliner Verhältnisse!

Also habe ich die Formulare ausgefüllt. Das ist nicht ungefährlich:

Bitte füllen Sie das Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar aus. Die Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig.Fehlende Angaben haben möglicherweise die Ablehnung des Visums zur Folge.Vorsätzlich unrichtig oder unvollständig gemachte Angaben sind strafbar und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Und ich wurde später auf dem Amt darauf hingewiesen, dass die Daten fünf Jahre gespeichert werden, und ich von den Verpflichtungsermächtigungen nicht zurücktreten kann. Und musste unterschreiben, dass ich darüber aufgeklärt wurde.

Dann habe ich die Nachweise über mein Einkommen zusammengestellt „Um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft zu machen“,also meinen Rentenbescheid und der Bescheid über meine Betriebsrente.

Ich glaubte vorbildlich vorbereitet zu sein. Aber weit gefehlt! Ich sollte auch noch nachweisen, wie viel ich monatlich in meine private Krankenversicherung zahle. Weil das ja von meinem monatlichen Einkommen abgezogen werden müsse. Und um für zwei Menschen zu bürgen, muss das Netto(Netto)Einkommen schon mindestens über 1598€ mtl. betragen oder ein Sparguthaben von über 19.180 € nachgewiesen werden!

Na gut, die nette Sachbearbeiterin akzeptierte dann den Kto.Auszug auf meinem Tablet über die geleistete Zahlung an die Krankenversicherung und gab mir die Bescheinigung über die Betriebsrente zurück – die normale Rente reichte aus.

Dann muss ich dafür, dass ich für jemanden bürge, noch je 29€ Verwaltungsgebühr am Automaten zahlen und bekomme gegen Vorlage der Quittung und weiteren Unterschriften zwei hochamtliche Urkunden der Bundesrepublik Deutschland.

Die müssen jetzt noch von mir mit Expresspost nach Kamerun geschickt werden, da ja die Bearbeitungszeit im Konsulat in Jaunde zwischen 14 Tagen und sechs Wochen betragen wird.

Mal sehen, ob ich meinen Freund und seine Lebensgefährtin tatsächlich über Ostern hier in Berlin begrüßen kann……..

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2 Kommentare zu “Besuch aus Afrika

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