Wenn eine Ärztin in Giessen im Jahr 2017 bestraft wird, weil sie auf ihrer Website (in Not geratene) Frauen über die Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch aufklärt, ist das als hätten Jahrjunderte der Aufklärung und Entwicklung bei uns keine Spuren hinterlassen!
Wenn ein Richterin formal juristisch „Recht spricht“ auf der Grundlage von Paragraphen des Strafgesetzbuches, die großenteils aus der Nazi-Diktatur stammen, so empfinde ich – und viele andere – dies als Unrecht! Wenn damit radikalen Konservativen Vorschub geleistet wird, entsteht schwerer gesellschaftlich Schaden!
Die Prargraphen 219, 219a und 220 müssen gestrichen – oder wenigstens grundlegend überarbeitet werden!